AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
1.1 DIE NACHFOLGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WERDEN MIT DER UNTERSCHRIFT ANERKANNT UND SIND BESTANDTEIL DES VERTRAGES. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE VERMIETUNG VON KONFERENZ-, BANKETT- UND AUSSTELLUNGSRÄUMEN SOWIE FÜR DIE VEREINBARUNG VON SONSTIGEN LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN. DIE RESERVIERUNG VON KONFERENZ-, BANKETT- UND AUSSTELLUNGSRÄUMEN, DIE VEREINBARUNG VON SONSTIGEN LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN SIND FÜR DAS HOTEL ZOO BERLIN (NACHFOLGEND „HOTEL“ GENANNT) UND FÜR DEN VERANSTALTER BINDEND, SOBALD DER VERANSTALTER EINE AUSFERTIGUNG DER RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG UNTERZEICHNET UND INNERHALB DER IN DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG BESTIMMTEN FRIST AN DAS HOTEL ZURÜCKGEGEBEN HAT.
1.2 IST DER DIE VERANSTALTUNG DURCHFÜHRENDE NICHT DER VERANSTALTER SELBST BZW. WIRD VOM VERANSTALTER EIN GEWERBLICHER VERMITTLER ODER ORGANISATOR EINGESCHALTET, SO HAFTET DER VERANSTALTER ZUSAMMEN MIT DEM VERANSTALTER GESAMTSCHULDNERISCH FÜR ALLE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM VERTRAG. DAVON UNABHÄNGIG IST DER VERANSTALTER VERPFLICHTET, ALLE BUCHUNGSRELEVANTEN INFORMATIONEN, INSBESONDERE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AN DEN DRITTEN VERPFLICHTEND WEITERZULEITEN.
1.3 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS FINDEN NUR ANWENDUNG, WENN DIESE VORHER AUSDRÜCKLICH IN TEXTFORM VEREINBART WURDEN.
1.4 WIRD DER VERTRAG NICHT INNERHALB DER IN DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG BESTIMMTEN FRIST GESCHLOSSEN, SO KANN DAS HOTEL DIE BIS DAHIN RESERVIERTEN RÄUMLICHKEITEN ANDERWEITIG VERMIETEN.
2. PREISREGELUNGEN
2.1 DIE MIETEN FÜR VERANSTALTUNGSRÄUME UND DIE KOSTEN FÜR SONSTIGE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN WERDEN BEI ABSPRACHE DER VERANSTALTUNG FESTGELEGT UND ERGEBEN SICH AUS DER AUSFERTIGUNGSBESTÄTIGUNG.
2.2 WENN DAS HOTEL AUF VERANLASSUNG BZW. DURCH VERHALTEN DES VERANSTALTERS SEINE LEISTUNGEN IN UMFANG UND MIETDAUER ÜBER DIE VEREINBARTEN VERANSTALTUNGSKONDITIONEN HINAUS ERBRINGT, WIRD EIN WEITERES MIETZAHLUNGS – UND BEDIENUNGSGELD AUFGRUND EINZELNACHWEISES FÄLLIG.
2.3 IM FALLE EINER ERHÖHUNG DER MEHRWERTSTEUER BEHÄLT SICH DAS HOTEL DIE ENTSPRECHENDE ÄNDERUNG DES BRUTTOBETRAGES VOR.
3. ZWECKBINDUNG
ALLE LEISTUNGEN DES HOTELS DÜRFEN AUSSCHLIESSLICH NUR ZU DEM VERTRAGLICH VEREINBARTEN ZWECK IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN. ALLE DEM VERANSTALTER ZUSTEHENDEN LEISTUNGEN SIND IN DEN SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNGEN ABSCHLIESSEND BESCHRIEBE
4. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
4.1 DER VERANSTALTER HAFTET DEM HOTEL AUCH FÜR DIE BEZAHLUNG ETWAIGER, VON DEN VERANSTALTUNGSTEILNEHMERN ZUSÄTZLICH IN ANSPRUCH GENOMMENEN LEISTUNGEN, SOWIE FÜR DEN ERSATZ FÜR VERLUSTE UND BESCHÄDIGUNGEN, DIE DURCH MITARBEITER, HILFSKRÄFTE ODER VERANSTALTUNGSTEILNEHMER VERURSACHT WERDEN, OHNE DASS ES EINES VERSCHULDENSNACHWEISES BEDARF
4.2 DIE UNTER- ODER WEITERVERMIETUNG DER ÜBERLASSENEN RÄUME UND FLÄCHEN BEDÜRFEN DER VORHERIGEN ZUSTIMMUNG DES HOTELS IN TEXTFORM, WOBEI § 540 ABS. 1 SATZ 2 BGB AUSGESCHLOSSEN WIRD, SOWEIT DER VERANSTALTER NICHT VERBRAUCHER IST.
5. LEISTUNGSÄNDERUNG
DAS HOTEL IST BERECHTIGT, VEREINBARTE LEISTUNGEN DURCH GLEICHWERTIGE ZU ERSETZEN.
6. ABSAGEN / STORNIERUNGEN
6.1 DIE STORNIERUNGSFRISTEN ERGEBEN SICH AUS DER VERTRAGSVEREINBARUNG
6.2 WERDEN DIE ANGEMIETETEN RÄUME ZEITLICH NACH DEN OBEN UNTER ZIFF. 6.1 GENANNTEN FRISTEN STORNIERT, SCHULDET DER VERANSTALTER DIE VOLLE RAUMMIETE ZUZÜGLICH 70 % DES PREISES DER VEREINBARTEN LEISTUNGEN (Z.B.: SPEISEN, TAGUNGSPAUSCHALEN).
6.3 SÄMTLICHE SONDERLEISTUNGEN (LEISTUNGEN DRITTER, DIE DAS HOTEL FÜR DEN VERANSTALTER AUFTRAGSGEMÄSS GEBUCHT HAT) SIND UNABHÄNGIG VOM KÜNDIGUNGSZEITPUNKT ZU 100 % VERGÜTUNGSPFLICHTIG
6.4 DEM VERANSTALTER BLEIBT VORBEHALTEN, EINEN GERINGEREN SCHADEN BZW. GERINGERE AUFWENDUNGEN DES HOTELS NACHZUWEISEN.
7. RÜCKTRITT
7.1 SOFERN ZWISCHEN DEM HOTEL UND DEM VERANSTALTER EIN TERMIN ZUM KOSTENFREIEN RÜCKTRITT VOM VERTRAG IN TEXTFORM VEREINBART WURDE, KANN DER VERANSTALTER BIS DAHIN VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN, OHNE ZAHLUNGS- ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES HOTELS AUSZULÖSEN. DAS RÜCKTRITTSRECHT DES VERANSTALTERS ERLISCHT, WENN ER NICHT BIS ZUM VEREINBARTEN TERMIN SEIN RECHT ZUM RÜCKTRITT GEGENÜBER DEM HOTEL IN TEXTFORM AUSÜBT. DER ZEITPUNKT DES SCHRIFTLICHEN ZUGANGS DER RÜCKTRITTSERKLÄRUNG BEIM HOTEL IST ENTSCHEIDEND. MASSGEBLICH SIND DATUM UND ORTSZEIT VON BERLIN (DEUTSCHLAND)
7.2 SOFERN VERTRAGLICH VEREINBART WURDE, DASS DER VERANSTALTER INNERHALB EINER BESTIMMTEN FRIST KOSTENFREI VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN KANN, IST DAS HOTEL IN DIESEM ZEITRAUM SEINERSEITS BERECHTIGT, VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN, WENN ANFRAGEN ANDERER VERANSTALTER NACH DEN VERTRAGLICH GEBUCHTEN VERANSTALTUNGSRÄUMEN VORLIEGEN UND DER VERANSTALTER AUF SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGE DES HOTELS AUF SEIN RECHT ZUM RÜCKTRITT NICHT VERZICHTET.
7.3 WIRD EINE VEREINBARTE ODER VERLANGTE VORAUSZAHLUNG ODER SICHERHEITSLEISTUNG (VGL. ZIFF. 12) AUCH NACH VERSTREICHEN EINER VOM HOTEL GESETZTEN ANGEMESSENEN NACHFRIST NICHT GELEISTET, SO IST DAS HOTEL EBENFALLS ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG BERECHTIGT.
7.4 DAS HOTEL BEHÄLT SICH AUS WICHTIGEM GRUND VOR, VON DEM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN, Z.B. WENN: A. EINE VERTRAGLICH VEREINBARTE VORAUSZAHLUNG AUCH NACH MAHNUNG NICHT GELEISTET WIRD. B. HÖHERE GEWALT ODER ANDERE VOM HOTEL NICHT ZU VERTRETENDE UMSTÄNDE DIE ERFÜLLUNG DES VERTRAGES UNMÖGLICH MACHEN. C. VERANSTALTUNGSRÄUME UNTER IRREFÜHRENDER ODER FALSCHER ANGABE WESENTLICHER TATSACHEN (Z.B. PERSONEN ODER ZWECK) GEBUCHT WURDEN. D. BEGRÜNDETER ANLASS ZU DER ANNAHME BESTEHT, DASS DIE INANSPRUCHNAHME DER HOTELLEISTUNG DEN REIBUNGSLOSEN GESCHÄFTSBETRIEB, DIE SICHERHEIT ODER DAS ANSEHEN DES HOTELS IN DER ÖFFENTLICHKEIT GEFÄHRDEN KÖNNTE, OHNE DASS DIES DEM HERRSCHAFTS- BZW. ORGANISATIONSBEREICH DES HOTELS ZUZURECHNEN IST.
7.5 BEI RÜCKTRITT DES HOTELS AUS WICHTIGEM GRUND BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ. SCHADENERSATZANSPRÜCHE DES HOTELS BLEIBEN UNBERÜHRT.
8. HAFTUNG
8.1 DAS HOTEL HAFTET AUSSERHALB DER REGELUNG DER §§ 701 FF. BGB NUR FÜR ABHANDEN GEKOMMENE ODER BESCHÄDIGTE SACHEN DES VERANSTALTERS UND DER TEILNEHMER SOWIE FÜR SONSTIGE SCHÄDEN, WENN DIE GESETZLICHEN VERTRETER ODER ERFÜLLUNGSGEHILFEN DES HOTELS VORSÄTZLICH ODER GROB FAHRLÄSSIG GEHANDELT HABEN. VON DIESER BEGRENZUNG AUSGENOMMEN SIND DIE SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT, WENN DAS HOTEL DIE PFLICHTVERLETZUNG ZU VERTRETEN HAT. DIE HAFTUNG FÜR LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT IST, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, AUSGESCHLOSSEN, IN JEDEM FALL FÜR INDIREKTE SCHÄDEN UND FOLGESCHÄDEN
8.2 SOLLTEN STÖRUNGEN ODER MÄNGEL AN DEN LEISTUNGEN DES HOTELS AUFTRETEN, WIRD DAS HOTEL BEI KENNTNIS ODER AUF UNVERZÜGLICHE RÜGE DES VERANSTALTERS BEMÜHT SEIN, FÜR ABHILFE ZU SORGEN. DER VERANSTALTER IST VERPFLICHTET, DAS IHM ZUMUTBARE BEIZUTRAGEN, UM DIE STÖRUNG ZU BEHEBEN UND EINEN MÖGLICHEN SCHADEN GERING ZU HALTEN. IM ÜBRIGEN IST DER VERANSTALTER VERPFLICHTET, DAS HOTEL RECHTZEITIG AUF DIE MÖGLICHKEIT DER ENTSTEHUNG EINES AUSSERGEWÖHNLICH HOHEN SCHADENS HINZUWEISEN
8.3 ALLE ANSPRÜCHE GEGEN DAS HOTEL VERJÄHREN GRUNDSÄTZLICH IN EINEM JAHR AB DEM GESETZLICHEN VERJÄHRUNGSBEGINN. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE VERJÄHREN KENNTNISUNABHÄNGIG IN DREI JAHREN, SOWEIT SIE NICHT AUF EINER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS, DER GESUNDHEIT ODER DER FREIHEIT BERUHEN. DIE VERJÄHRUNGSVERKÜRZUNGEN GELTEN NICHT BEI ANSPRÜCHEN, DIE AUF EINER VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN PFLICHTVERLETZUNG DES HOTELS BERUHEN.
9. DEKORATIONSMATERIAL, AUSSTELLUNGS- UND SONSTIGE GEGENSTÄNDE ETWAIGE GENEHMIGUNGEN
9.1 DAS ANBRINGEN VON DEKORATIONSMATERIAL ODER SONSTIGEN GEGENSTÄNDEN IST OHNE ZUSTIMMUNG DES HOTELS NICHT GESTATTET.
9.2 DER VERANSTALTER ÜBERNIMMT DIE GEWÄHR DAFÜR, DASS DERARTIGES MATERIAL DEN FEUERPOLIZEILICHEN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT. DAS HOTEL KANN HIERFÜR ENTSPRECHENDE NACHWEISE UND ZERTIFIKATE VERLANGEN
9.3 ANLIEFERUNG, AUFSTELLUNG, ABBAU UND ABTRANSPORT VON AUSSTELLUNGS- UND SONSTIGEN GEGENSTÄNDEN ÜBERNIMMT DER VERANSTALTER, ER TRÄGT HIERBEI DAS ALLEINIGE RISIKO. EINZELHEITEN DER GESTALTUNG UND DEKORATION SIND MIT DEM HOTEL MINDESTENS EINE WOCHE VOR DER VERANSTALTUNG ABZUSTIMMEN.
9.4 DIE SACHGERECHTE VERSICHERUNG VON AUSSTELLUNGSSTÜCKEN OBLIEGT AUSSCHLIESSLICH DEM VERANSTALTER. DAS HOTEL KANN DEN NACHWEIS DER VERSICHERUNG VERLANGEN
9.5 MITGEBRACHTE AUSSTELLUNGS- ODER SONSTIGE GEGENSTÄNDE SIND NACH ENDE DER VERANSTALTUNG UNVERZÜGLICH ZU ENTFERNEN. UNTERLÄSST DER VERANSTALTER DAS, DARF DAS HOTEL DIE ENTFERNUNG UND LAGERUNG ZU LASTEN DES VERANSTALTERS VORNEHMEN. VERBLEIBEN DIE GEGENSTÄNDE IM VERANSTALTUNGSRAUM, KANN DAS HOTEL FÜR DIE DAUER DES VERBLEIBS EINE ANGEMESSENE NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG BERECHNEN. DEM VERANSTALTER STEHT DER NACHWEIS FREI, DASS DER OBEN GENANNTE ANSPRUCH NICHT ODER NICHT IN DER GEFORDERTEN HÖHE ENTSTANDEN IST.
9.6 ZURÜCKGEBLIEBENE GEGENSTÄNDE WERDEN NUR AUF GESONDERTE VEREINBARUNG MIT DEM VERANSTALTER UND DANN NUR AUF KOSTEN UND GEFAHR DES VERANSTALTERS NACHGESANDT.
9.7 DER VERANSTALTER HAT ALLE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG GEGEBENENFALLS NOTWENDIGEN BEHÖRDLICHEN ERLAUBNISSE AUF EIGENE KOSTEN SELBST ZU BESCHAFFEN. IHM OBLIEGT DIE EINHALTUNG DIESER ERLAUBNISSE SOWIE ALLER SONSTIGEN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN VORSCHRIFTEN IN ZUSAMMENHANG MIT DER VERANSTALTUNG.
10. DRITTLEISTUNGEN
SOWEIT DAS HOTEL FÜR DEN VERANSTALTER TECHNISCHE ODER SONSTIGE LEISTUNGEN VON DRITTEN BESCHAFFT ODER BESCHAFFEN LÄSST, HANDELT ES IM NAMEN UND FÜR RECHNUNG DES VERANSTALTERS. DER VERANSTALTER HAFTET FÜR DIE PFLEGLICHE BEHANDLUNG UND ORDNUNGSGEMÄSSE RÜCKGABE DIESER EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE UND STELLT DAS HOTEL VON ALLEN ANSPRÜCHEN DRITTER AUS DER ÜBERLASSUNG DIESER EINRICHTUNGEN FREI. DER VERANSTALTER HAT KEINEN ANSPRUCH AUF STELLUNG VON HILFSPERSONAL FÜR DEN TRANSPORT UND AUFBAU VON WAREN UND SONSTIGEN GEGENSTÄNDEN, DIE VOM VERANSTALTER ODER DRITTEN EINGEBRACHT WERDEN
11. SPEISEN UND GETRÄNKE
DAS MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN BEDARF DER VORHERIGEN ZUSTIMMUNG DES HOTELS.
12. ZAHLUNGEN, SICHERHEITSLEISTUNGEN, VERZUG, AUFRECHNUNG
12.1 DAS HOTEL IST BERECHTIGT, BEI VERTRAGSSCHLUSS VOM VERANSTALTER EINE ANGEMESSENE VORAUSZAHLUNG ODER SICHERHEITSLEISTUNG IN FORM EINER KREDITKARTENGARANTIE, EINER ANZAHLUNG ODER ÄHNLICHEM ZU VERLANGEN. DIE HÖHE DER VORAUSZAHLUNG UND DIE ZAHLUNGSTERMINE KÖNNEN IM VERTRAG IN TEXTFORM VEREINBART WERDEN.
12.2 IN BEGRÜNDETEN FÄLLEN, Z.B. ZAHLUNGSRÜCKSTAND DES VERANSTALTERS ODER ERWEITERUNG DES VERTRAGSUMFANGES, IST DAS HOTEL BERECHTIGT, AUCH NACH VERTRAGSSCHLUSS BIS ZU BEGINN DER VERANSTALTUNG EINE VORAUSZAHLUNG ODER SICHERHEITSLEISTUNG IM SINNE VORSTEHENDER ZIFF.
12.1 ODER EINE ANHEBUNG DER IM VERTRAG VEREINBARTEN VORAUSZAHLUNG ODER SICHERHEITSLEISTUNG BIS ZUR VOLLEN VEREINBARTEN VERGÜTUNG ZU VERLANGEN.
12.3 VERGÜTUNGEN UND VORSCHUSSANFORDERUNGEN DES HOTELS SIND NACH RECHNUNGSSTELLUNG SOFORT ZAHLBAR. DAS HOTEL ERHEBT VERZUGSZINSEN IN GESETZLICHER HÖHE VON 5% ÜBER DEM BASISSATZ NACH § 1 DES DISKONT-ÜBERLEITUNGSGESETZES VOM 9.JUNI 1998. EINE AUFRECHNUNG DURCH DEN VERANSTALTER IST NUR MIT UNBESTRITTENEN ODER RECHTSKRÄFTIG FESTGESTELLTEN FORDERUNGEN ZULÄSSIG.
13. ZIMMER ODER SUITEN ALS VERANSTALTUNGSGEGENSTAND
SOLLTEN ZIMMER ODER SUITEN VERANSTALTUNGSGEGENSTAND SEIN, SO SIND MÄNGEL ODER SCHÄDEN DES ZIMMERS / DER SUITE UNVERZÜGLICH AN DER REZEPTION ZU MELDEN. DER VERANSTALTER IST VERPFLICHTET DAS ZIMMER / DIE SUITE WIEDER IN EINEM ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUSTAND ZURÜCKZUGEBEN. WENN EIN SCHADEN ENTSTEHT ODER HOTELEIGENTUM ENTWENDET WIRD, IST SCHADENSERSATZ IN FINANZIELLER FORM ZU LEISTEN
14. SCHRIFTFORM
ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DES VERTRAGES, DER ANTRAGSANNAHME ODER DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SOLLEN IN SCHRIFTLICHER FORM ERFOLGEN. EINSEITIGE ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DURCH DEN VERANSTALTER SIND UNWIRKSAM. NACHTRÄGLICHE VEREINBARUNGEN UND NEBENABREDEN BEDÜRFEN ZU IHRER WIRKSAMKEIT DER SCHRIFTFORM.
15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
IST DER VERANSTALTER KAUFMANN, SO IST ALS ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND BERLIN VEREINBART.
16. SCHLUSSBESTIMMUNG
16.1 SOLLTE EINE DIESER BESTIMMUNGEN GANZ ODER TEILWEISE UNWIRKSAM SEIN ODER WERDEN, SO BERÜHRT DIES DIE GÜLTIGKEIT DER ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN ODER DES VERTRAGES NICHT. UNGÜLTIGE BESTIMMUNGEN SIND DURCH GÜLTIGE ZU ERSETZEN, DIE DEM VON DEN PARTEIEN ANGESTREBTEN ZWECK WIRTSCHAFTLICH AM NÄCHSTEN KOMMEN.
16.2 ES GILT DEUTSCHES RECHT. DIE ANWENDUNG DES UN-KAUFRECHTS UND DES KOLLISIONSRECHTS IST AUSGESCHLOSSEN.
16.3 DAS HOTEL IST EIN RAUCHFREIES HOTEL. BEI VERSTOSS (RAUCHEN INNERHALB DES HOTELS) WIRD DEM GAST EINE PAUSCHALE IN HÖHE VON 300,00 EUR PRO VERSTOSS IN RECHNUNG GESTELL
16.4 DER VERANSTALTER VERSICHERT DIE ANHÄNGENDE HAUSORDNUNG DES HOTELS, SOFERN ER MIT DEN DORT BESCHRIEBENEN EINRICHTUNGEN BZW. GEPFLOGENHEITEN IN BERÜHRUNG KOMMT, ZU BEACHTEN. (UNTERSCHRIFT VERANSTALTER) WIR BITTEN SIE, DAS DUPLIKAT DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN INNERHALB DER IN DER RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG AUSGEWIESENEN FRIST UNTERSCHRIEBEN AN DAS HOTEL ZOO BERLIN ZURÜCKZUSENDEN.
STAND: 01. DEZEMBER 2016