AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Beherbergungsvertrag
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen eines Beherbergungsvertrages des Hotel Zoo Berlin (nachfolgend „Hotel“ genannt) zur Beherbergung sowie aller in diesem Zusammenhang für den Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Vertragsabschluss und Verjährung
2.1 Der Kunde erhält nach der Reservierung eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
2.2 Hat ein Dritter für den Kunden reserviert, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
2.3 Im Rahmen der Reservierungsbestätigung, sowie auf der Website des Hotels, wird auf den Umgang mit personenbezogenen Daten und die Datenverarbeitung hingewiesen.
2.4 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer gemäß der Buchungsbestätigung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden/wurden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind solche lokale Abgaben, die nach dem Kommunal-/Landesrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z.B. die in Berlin geltende City-Tax etc.). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben nach Vertragsabschluss, werden die Preise entsprechend angepasst.
3.4 Rechnungen des Hotels sind unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 3 EUR je festgelegtem Fälligkeitsdatum zu erheben, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 9 EUR.
3.5 Das Hotel ist berechtigt und wird, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Deposit), zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, (zu) verlangen.
3.6 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zur kostenfreien Stornierung des Vertrages vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, alles weitere ergibt sich aus Ziffer 5.
3.7. In begründeten Fällen ist das Hotel berechtigt, Leistungen abzulehnen (z.B. bei Zahlungsrückstand oder unangemessenem Verhalten des Kunden).
3.8 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auch auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. Gruppenbuchungen
Bei Gruppenbuchungen gilt:
4.1 Online veröffentlichte Preise gelten nicht für Gruppenbuchungen; d.h. bei einer Buchung für 10 Zimmer/Suiten oder mehr mit gleichem oder ähnlichem An- und Abreisedatum. Im Falle einer Reservierung, die als Gruppenbuchung gekennzeichnet wurde, behält sich das Hotel vor, den Kunden bezüglich besonderer Bedingungen und Preise zu kontaktieren. Bei Gruppenbuchungen behält sich das Hotel vor, solche Reservierungen abzulehnen und zu stornieren, wenn der Kunde die geltenden Buchungsbedingungen und Preise des Hotels nicht akzeptiert. Von dieser Regelung sind „negotiated-rates“ (d.h. zwischen dem Hotel und dem Kunden gesondert vereinbarte Raten) ausgenommen.
4.2 Im Rahmen von Gruppenbuchungen kann das Hotel seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4.3 Bei Gruppenbuchungen ist der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag von der Zustimmung des Hotels in Textform abhängig, sofern die Leistung nicht mehr stornierbar ist. Stimmt das Hotel nicht zu, ist die vom Kunden geschuldete Leistung zu erbringen.
4.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen aus Ziffer 3.
5. Stornierung und No-Show
5.1 Sollte zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zur kostenfreien Stornierung des Vertrages vereinbart sein, kann der Kunde bis zum vereinbarten Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Stornierungsbedingungen können zeitlich gestaffelt sein, d.h. abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung ist der Kunde zur entsprechenden Leistung verpflichtet. Das Stornierungsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
5.2 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt in Textform (iSd § 126b BGB) erklären.
5.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
5.4 Bei nicht stornierungsfähigen Raten werden die im Voraus gezahlten Beträge nicht zurückerstattet.
5.5 Kunden, die vor dem gebuchten Abreisedatum abreisen, werden die Übernachtungen bis zum vereinbarten Abreisedatum in Rechnung gestellt.
5.6 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übernahme und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Bestimmte Zimmer können gegen einen angemessenen Aufpreis gebucht werden.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung eine angemessene Geldleistung verlangen.
6.4 Das Hotel bietet einen WLAN-Zugang an, mit dem sich der Kunde mit dem Internet verbinden kann. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die vom Hotel zur Verfügung gestellten Computerressourcen nicht für illegale Zwecke oder in irgendeiner Weise zur Reproduktion, Darstellung, Bereitstellung oder öffentlichen Wiedergabe von Werken oder Objekten verwendet werden, die durch Urheberrechte oder verwandte Rechte geschützt sind, wie z. B. Texte, Bilder, Fotos (usw.), ohne die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers, wenn diese Genehmigung erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, an alle Geschäftsbedingungen des WLAN-Anbieters des Hotels gebunden zu sein.
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Des Weiteren haftet das Hotel für Schäden, die auf vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragstypischen Pflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB). Das Hotel empfiehlt von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe Gebrauch zu machen.
7.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.5 Fundsachen werden vom Hotel sechs Monate aufbewahrt und bei der Abholung wird eine angemessene Geldleistung berechnet; danach ist das Hotel berechtigt, die Sachen zu entsorgen.
7.6 Das Hotel übernimmt keine Haftung und zahlt keine Entschädigung, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen (im Rahmen des Beherbergungsvertrages) direkt oder indirekt durch bzw. infolge höherer Gewalt oder anderer Umstände außerhalb der Kontrolle des Hotels verhindert oder beeinträchtigt wird, dies gilt beispielhaft auch bei Wassereinbruch, Terrorakten, Feuer, Naturkatastrophen, Ausfälle von Strom, Gas, Wasser oder anderen Versorgungsleistungen, sowie andere unvorhersehbare Ereignisse oder Pandemien.
8. Website-Informationen
Auf Seiten des Hotels wurden alle angemessenen Anstrengungen unternommen, um die Richtigkeit der Informationen auf der Website des Hotels zu gewährleisten; das Hotel übernimmt keine Verantwortung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Das Hotel behält sich das Recht vor, unverbindliche Informationen und Angebote auf der Website jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu entfernen; verbindlich sind ausschließlich die im Rahmen einer Buchung bestätigten Leistungen.
Der Inhalt der Website des Hotels unterliegt dem Urheberrecht und darf ohne vorherige Zustimmung nicht kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht, verbreitet oder zu anderen Zwecken verändert werden.
Hyperlinks zu Websites Dritter dienen der Benutzerfreundlichkeit, das Hotel übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt oder die Nutzung von Websites Dritter.
9. Sonstiges
9.1 Der Kunde akzeptiert die geltende Hausordnung des Hotels. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird dem Kunden eine angemessene Aufwandsentschädigung (z.B. Reinigung von Vorhängen und Stoffbezügen) in Rechnung gestellt. Im Übrigen wird auf die Hausordnung verwiesen.
9.2 In dem Bestreben, ein friedliches Umfeld für alle Kunden zu schaffen, sind Partys jeglicher Art in den Hotelzimmern nicht gestattet. Lärmbeschwerden werden sehr ernst genommen.
9.3 Es sind maximal zwei Personen in einem Hotelzimmer, gleich welcher Kategorie, erlaubt.
9.4 Macht der Kunde falsche Angaben oder bucht er unter Verweigerung wesentlicher Tatsachen und kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck nicht zweifelsfrei verifiziert werden, behält sich das Hotel das außerordentliche Rücktrittsrecht vor; dies gilt auch bei Zuwiderhandlungen gem. Ziffer 9.2 und 9.3.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Das Hotel kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern.
10.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
10.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels, ebenso sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
10.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
STAND: 01. Januar 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Veranstaltungen
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen sowie für die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen.
Die Reservierung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen, die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen sind für das Hotel Zoo Berlin (nachfolgend „Hotel“ genannt) und für den Veranstalter bindend, sobald der Veranstalter eine Ausfertigung der Auftragsbestätigung unterzeichnet und innerhalb der in der Auftragsbestätigung bestimmten Frist an das Hotel zurückgegeben hat; ebenso werden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt, sie sind Bestandteil des Vertrages.
1.2 Ist der die Veranstaltung Durchführende nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Dritten gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Veranstalter verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten verpflichtend weiterzuleiten.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
1.4 Wird der Vertrag nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung bestimmten Frist geschlossen, so kann das Hotel die bis dahin reservierten Räumlichkeiten anderweitig vermieten.
1.5 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen wird, soweit der Veranstalter nicht Verbraucher ist.
1.6 Sollten über die Veranstaltungsräume auch Zimmerbuchungen Vertragsgegenstand sein, so finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag für die zur Verfügungstellung der Zimmer Anwendung.
2. Preisregelungen
2.1 Die Miete für Veranstaltungsräume und die Kosten für sonstige Lieferungen und Leistungen werden bei Absprache der Veranstaltung festgelegt und ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
2.2 Wenn das Hotel auf Veranlassung bzw. durch Verhalten des Veranstalters seine Leistungen in Umfang und Mietdauer über die vereinbarten Veranstaltungskonditionen hinaus erbringt, wird ein weiteres Mietzahlungs- und Bedienungsgeld aufgrund von Einzelnachweisen fällig.
2.3 Im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer behält sich das Hotel die entsprechende Änderung des Bruttobetrages vor.
3. Zweckbindung/Leistungen
Alle Leistungen des Hotels dürfen ausschließlich nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck in Anspruch genommen werden. Alle dem Veranstalter zustehenden Leistungen sind in den schriftlichen Vereinbarungen abschließend beschrieben.
4. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet dem Hotel gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen, sowie für den Ersatz für Verluste und Beschädigungen, die durch Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass es eines Verschuldensnachweises bedarf.
5. Leistungsänderung
5.1 Das Hotel ist berechtigt, vereinbarte Leistungen durch gleichwertige zu ersetzen. Gleichwertige Leistungen sind solche, die im Wesentlichen denselben Wert, dieselbe Qualität und denselben Nutzen für den Kunden bieten, wie die ursprünglich vereinbarte Leistung im Hinblick auf die angebotene Dienstleistung, der Qualität, des Preisniveaus und ggf. der gebuchten Zimmerkategorie.
5.2 Insbesondere obliegt die Zuweisung der Räumlichkeiten dem Hotel – es sein denn, es ist vertraglich konkret bestimmt – und richtet sich nach der Anzahl der Personen und der Verfügbarkeit. Entsprechende Regelungen bei einer Verringerung der Teilnehmeranzahl sind dem Vertrag zu entnehmen.
5.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistung angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. Die Zurverfügungstellung über die vertraglich vereinbarte Veranstaltungszeit hinaus ist nur in Abhängigkeit zu den räumlichen Verfügbarkeiten möglich (d.h. sollte der Veranstaltungsraum im Anschluss anderweitig vermietet sein, ist eine Verschiebung der Schlusszeit der Veranstaltung nicht möglich).
6. Absagen / Stornierungen
6.1 Die Stornierungsfristen ergeben sich aus der Vertragsvereinbarung.
6.2 Werden die angemieteten Räume zeitlich gemäß den oben unter Ziff. 6.1 genannten Fristen storniert, schuldet der Veranstalter den den Stornierungsbedingungen entsprechenden Betrag.
6.3 Sämtliche Sonderleistungen (Leistungen Dritter, die das Hotel für den Veranstalter auftragsgemäß gebucht hat) sind unabhängig vom Kündigungszeitpunkt zu 100% vergütungspflichtig.
6.4 Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden bzw. geringere Aufwendungen des Hotels nachzuweisen.
7. Rücktritt
7.1 Sofern zwischen dem Hotel und dem Veranstalter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag (Stornierungsvereinbarung) in Textform vereinbart wurde, kann der Veranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Veranstalters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktritts-/Stornierungserklärung beim Hotel ist entscheidend. Maßgeblich sind Datum und Ortszeit von Berlin (Deutschland).
7.2 Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Veranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten/diesen stornieren kann, ist das Hotel innerhalb dieses Zeitraums seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern dem Hotel Anfragen anderer Veranstalter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen.
7.3 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (vgl. Ziff. 12) nicht bzw. auch nicht nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.4 Das Hotel behält sich aus wichtigem Grund vor, von dem Vertrag zurückzutreten, z.B. wenn:
a. eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung auch nach Mahnung nicht geleistet wird.
b. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
c. Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. Personen oder Zweck) gebucht wurden.
d. begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
7.5 Bei Rücktritt des Hotels aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Schadenersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.
8. Haftung/Verjährung
8.1 Das Hotel haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften, nicht jedoch für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, einschließlich Wertsachen, es sei denn, der Verlust oder Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hotels oder seiner Mitarbeiter verursacht. Veranstalter und dessen Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Wertsachen und persönlichen Gegenstände sicher aufzubewahren. Von dieser Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden.
8.2 Der Veranstalter haftet dem Hotel gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen die über Ziff. 2.1 hinausgehen, sowie für Verluste und Beschädigungen, die durch Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass es eines Verschuldensnachweises bedarf.
8.3 Der Veranstalter haftet ferner für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder von ihm selbst verursacht wurden.
8.4 Sollten Zimmer oder Suiten Veranstaltungsgegenstand sein, so sind Mängel oder Schäden des Zimmers / der Suite unverzüglich an der Rezeption zu melden. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Zimmer / die Suite wieder in einem ordnungsgemäßen und ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Sollte ein Schaden entstehen oder Hoteleigentum entwendet werden, ist Schadensersatz zu leisten.
8.5 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Der Veranstalter haftet für etwaige auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, die durch die Verwendung eigener Anlagen und Geräte entstehen, gehen zu Lasten des Veranstalters, sofern das Hotel diese nicht zu vertreten hat.
8.6 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
8.7 Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch Fehlverhalten oder einer unsachgemäßen Nutzung der Räumlichkeiten und/oder durch Gegenstände des Veranstalters entstehen.
8.8 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
9. Dekorationsmaterial, Ausstellungs- und sonstige Gegenstände / etwaige Genehmigungen
9.1 Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
9.2 Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass derartiges Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Das Hotel kann hierfür entsprechende Nachweise und Zertifikate verlangen.
9.3 Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen übernimmt der Veranstalter, er trägt hierbei das alleinige Risiko. Einzelheiten der Gestaltung und Dekoration sind mit dem Hotel mindestens eine Woche vor der Veranstaltung abzustimmen.
9.4 Die sachgerechte Versicherung von Ausstellungsstücken obliegt ausschließlich dem Veranstalter. Das Hotel kann den Nachweis der Versicherung verlangen.
9.5 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
9.6 Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung.
10. Drittleistungen
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Leistungen von Dritten beschafft oder beschaffen lässt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungsgegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf Stellung von Hilfspersonal für den Transport und Aufbau von Waren und sonstigen Gegenständen, die vom Veranstalter oder Dritten eingebracht werden.
11. Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Sollte hierfür eine entsprechende Zustimmung des Hotels erteilt werden, wird ein angemessenes Tellergeld/Korkgeld erhoben.
12. Zahlungen, Sicherheitsleistungen, Verzug, Aufrechnung
12.1 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Veranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
12.2 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Veranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 12.1 bzw. eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
12.3 Vergütungen und Vorschussanforderungen des Hotels sind nach Rechnungsstellung unverzüglich zahlbar.
12.4 Eine Aufrechnung durch den Veranstalter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Veranstalter Kaufmann, so ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart.
14. Sonstiges
14.1 Der Veranstalter akzeptiert die Hausordnung. Das Hotel ist ein rauchfreies Hotel. Bei Verstoß (Rauchen innerhalb des Hotels) wird dem Gast eine angemessene Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.
14.2 Fundsachen bzw. zurückgebliebene Gegenstände werden vom Hotel sechs Monate aufbewahrt und bei der Abholung wird eine angemessene Geldleistung berechnet; danach ist das Hotel berechtigt, die Sachen zu entsorgen. Auf Anfrage, Gefahr und Kosten des Veranstalters können Fundsachen nachgesandt werden.
15. Schlussbestimmung
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in schriftlicher Form erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Nachträgliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3 Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.
STAND: 01. Januar 2025